Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 1.5.2018)

1. Geltungsbereich

Die Lieferungen des Verkäufers erfolgen nur zu den nachstehenden Verkaufsbedingungen. Von diesen abweichenden Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Bestellers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Verkäufers, soweit sie diesen Bedingungen entgegenstehen. Die Lieferbedingungen gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Lieferbedingungen abweichender AGB des Bestellers Produkte an den Besteller vorbehaltlos ausliefern.

2. Angebot und Vertrag

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sind die Angebote des Verkäufers bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Lieferkonditionen des Bestellers sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vom Verkäufer bestätigt werden. Aufträge des Käufers werden für den Verkäufer durch schriftliche oder ausgedruckte Bestätigung des Verkäufers (auch Rechnung oder Lieferschein) verbindlich.

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gilt der am Tag der Bestellung gültige Preis zuzüglich der in den Rechnungen offen auszuweisenden Steuern.

3. Pflichten des Bestellers

Der Besteller hat die Mindestbestellsumme von 500€ netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer einzuhalten (im Falle von Apothekenkunden 180€ netto). Bei Unterschreiten der Mindestbestellsumme steht es dem Verkäufer frei, mit der Bearbeitung und Lieferung der Bestellung verbundene Kosten im Ausmaß von 10€ an den Besteller weiter zu verrechnen.

Sind Lieferfristen vereinbart und gerät der Besteller in Gläubigerverzug, ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Erfüllung zu verlangen.

4. Zahlung

Die Rechnungslegung erfolgt mit Versand oder Bereitstellung der Ware zur Abholung. Personal des Verkäufers ist nicht zum Inkasso berechtigt. Die Rechnungsbeträge sind durch Banklastschrift (SEPA) oder gemäß den Konditionen des Verkäufers auf der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung innerhalb von 21 Tagen abzugslos zu zahlen.

Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gewährt der Verkäufer bei Bezahlung mittels Banklastschrift innerhalb von maximal 10 Tagen einen Skonto von 1%. Der Käufer erklärt sich einverstanden, dass der Einzug innerhalb einer kürzeren Zeitperiode erfolgen kann.

Ohne Rücksicht auf die vereinbarte Zahlungsweise kann der Verkäufer auch schon vor erfolgter Lieferung Sicherheitsleistung verlangen, falls nach Abschluss des Vertrages begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers entstehen, vereinbarte Zahlungs- oder Lieferbedingungen in wesentlichen Punkten nicht eingehalten werden oder wesentliche Veränderungen in den Geschäftsverhältnissen des Bestellers auftreten. Verweigert der Besteller die Sicherheitsleistung innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist, kann der Verkäufer von allen mit dem Besteller geschlossenen Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten und den Ersatz des entstandenen Schadens (inklusive entgangenem Gewinn) verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist können die gesetzlichen Verzugszinsen gem. § 456 UGB berechnet werden; die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens oder des Nichterfüllungsschadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsfristüberschreitung ist der Verkäufer berechtigt, die weitere Erfüllung des Vertrages zu verweigern und vom Vertrag ohne Setzung einer Nachfrist zurückzutreten; außerdem werden seine sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig.

Der Verkäufer behält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.

5. Lieferung

Die Wahl des Beförderungsweges erfolgt durch den Verkäufer nach pflichtgemäßem Ermessen.

Haben Käufer und Verkäufer schriftlich eine Lieferfrist vereinbart, beginnt diese nach Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben zu laufen. Wird die Lieferpflicht bis zum Ablauf der Frist und nach Setzung einer Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich, unverzüglich nach Ablauf der gesetzten Nachfrist, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf dieser Frist erklärt werden. Teillieferungen seitens des Verkäufers sind zulässig, wenn dies für den Besteller nicht aus objektiven Gründen unzumutbar ist.

6. Gefahrübergang und Mängelhaftung

Die Gefahr geht - sofern nicht anders vereinbart - mit der Absendung der Lieferung von dem Lieferwerk oder Lager auf den Besteller über.  

Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Übergabe der Ware unter genauer Bezeichnung des Mangels sowie unter Einsendung von Belegen, Mustern, Packzetteln sowie Angabe der Rechnungsnummer und der auf den Packungen befindlichen Signierung schriftlich (E-Mail, postalisch oder mittels Fax) erhoben werden.

Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Verkäufers zurückgesandt werden.

Liegt ein Mangel vor, so kann der Besteller - sofern nicht anders vereinbart - nur Beseitigung des Mangels oder Nachlieferung der beanstandeten Lieferung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung/Nachlieferung fehl, ist der Besteller berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei allen Lieferungen im Rahmen der Mängelbeseitigung gilt die vereinbarte Mängelhaftung erneut.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Verkäufers ist in jedem Fall auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, sofern nicht ein vorsätzliches Handeln vorliegt, oder sofern nicht schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung findet ebenfalls keine Anwendung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner Mitarbeiter bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Besteller.

Durch die anstandslose Annahme der Lieferung seitens der Bahn, Schifffahrtsgesellschaft oder anderer Frachtführer wird die Haftung des Verkäufers wegen nicht sachgemäßer Verpackung oder Verladung ausgeschlossen, soweit der Verkäufer nicht aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftet.

Soweit eine EAN-Kodierung zur Anwendung kommt, wird der Verkäufer auf Lesbarkeit achten. Eine Haftung für die Lesbarkeit übernimmt der Verkäufer jedoch nicht. Die Mängelansprüche verjähren in einem halben Jahr ab Ablieferung der Ware, soweit nicht das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum des Verkäufers. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zur Rücknahme der Kaufsache berechtigt; in der Rücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser nicht ausdrücklich schriftlich vom Verkäufer erklärt wird. Nach Rücknahme der Kaufsache ist der Verkäufer zu deren Verwertung befugt.

Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und insbesondere unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben sowie unter Beachtung der produktspezifischen Lagerungsbedingungen zu lagern.

Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter, die gegen die Kaufsache gerichtet sind, hat der Besteller den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Für Kosten – gerichtliche und außergerichtliche Kosten – im Zusammenhang mit einer entsprechenden Klage haftet der Besteller, wenn der Dritte nicht zur Kostenerstattung in der Lage ist.

Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs zu veräußern. Der Besteller tritt an den Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderungen des Verkäufers ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Kaufsachen gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Diese Abtretung nimmt der Verkäufer schon jetzt an. Der Besteller bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers zur Forderungseinziehung bleibt davon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderungen nicht einzuziehen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zahlungseinstellung durch den Besteller vorliegt. In diesem Fall erlischt die Einzugsermächtigung des Bestellers für abgetretene Forderungen; der Verkäufer kann verlangen, dass der Besteller dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle für den Forderungseinzug erforderlichen Angaben macht, die erforderlichen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Der Besteller ist verpflichtet, die Forderungsabtretung in seinen Büchern jederzeit ersichtlich zu machen und auf Verlangen des Verkäufers diesem einen entsprechenden Nachweis darüber zu liefern.

9. Aufrechnungsverbot, Ausschluss von Zurückbehaltungsrechten

Der Besteller ist ohne schriftliche Vereinbarung nicht berechtigt, gegen eine Forderung des Verkäufers aufzurechnen. Der Besteller ist nicht berechtigt, Leistungen oder Sachen gegenüber dem Verkäufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, zurückzuhalten.

10. Schlussbestimmungen

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen oder des Liefergeschäfts unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstelle, für die Zahlung Wien.

Gerichtsstand ist Wien.

Die Beziehungen zwischen Verkäufer und Besteller unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes.


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
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